Im Dezember 2018 schoben sich protestierende Massen in Budapest durch die Medienberichterstattung Westeuropas. Ursache war die Verabschiedung eines neuen Arbeitszeitgesetzes, das die Anzahl möglicher Überstunden um 60 Prozent erhöhte, deren Bezahlung jedoch erst bis zu drei Jahre später verlangt. Die Demonstranten nahmen das „Sklavengesetz“ zum Anlass, weiterreichende politische Forderungen aufzustellen. Allein: In Ungarn blieben die Proteste ungehört. Die gleichgeschaltete Presse berichtete nicht oder verunglimpfte die Demonstranten. Die verbliebenen kritischen Stimmen aus der Wissenschaft versucht die Regierung seit Jahren zum Schweigen zu bringen. Nach der CEU wurde nun die Ungarische Akademie der Wissenschaften angegangen. Ein neues Gesetz unterstellt ihre Institute einem von der Regierung geleiteten Gremium.
Die Justiz ist schon seit längerer Zeit ruhiggestellt. Verbliebene Einfallstore für unliebsame Entscheidungen wurden mit einer neu eingeführten Verwaltungsgerichtsbarkeit geschlossen. Sie untersteht direkt der Aufsicht des Justizministers, der auch wesentliche Budget- und Ernennungsrechte der Richter ausübt. Die Venedig-Kommission des Europarats kritisierte, die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit konzentriere umfassende Machtbefugnisse ohne effektive Kontrolle in den Händen Weniger.
Nach einer Schmierkampagne gegen EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zogen endlich einige Mitglieder der Europäischen Volkspartei (EVP) die Reißleine. Im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament beantragten sie den Ausschluss des Fidesz. Jean-Claude Juncker legte dar, dass es “zwischen Herrn Orbán und mir überhaupt keine Schnittmenge (gibt). Wieso soll er in einer Partei bleiben, in der ich auch bin?“ (DLF, 7.3.2019, 7:38 Uhr) Im März entzog die EVP die Stimmrechte des Fidesz, schloss die Partei aber nicht aus.
(Kurzfassung über die Themen des Artikels. Für den gesamten Artikel siehe Jahrbuch der Europäischen Integration 2019)